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Verbrauchsausweis
oder Bedarfsausweis
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheidet zwei Arten von
Energieausweisen und zwar den sog. Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Beim Verbrauchsausweis wird, wie der Name schon sagt, die energetische Qualität
des Gebäudes im wesentlichen anhand der bekannten tatsächlichen Verbrauchsdaten
ermittelt.
Der Bedarfsausweis kommt ohne Berücksichtigung der Verbräuche aus.
Grundlage der Berechnung sind Konstruktion und der Zustand
aller Bauteile wie Wände, Fenster, Dach usw.
Die
Berechnung ermöglicht eine fundierte Diagnose
über den thermischen Zustand des Gebäudes hinsichtlich Gebäudehülle und
Anlagentechnik. Etwaige Schwachstellen werden erkannt und beschrieben.
Die
Modernisierungshinweise als wesentlicher Teil des Bedarfsaus- weises sind
fachlich fundiert und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ermittelt.
So können sachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen geplant
werden.
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Ihr kompetenter Partner für jeden Energieausweis.
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Einfache und übersichtliche Formulare. Schnell und sicher zum Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
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Probieren Sie es aus! |
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1. Verbrauchsausweis - Wohngebäude ab 25,00 Euro |
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Die günstigste Alternative für Ihren Energieausweis. Die Berechungung erfolgt auf Grundlage von Verbrauchsangaben. Für alle bestehenden Wohngebäude möglich, die nach dem 1. November 1977 (Bauantrag) errichtet worden sind und für alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten. |
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2. Bedarfsausweis - Wohngebäude ab 45,00 Euro |
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Der Bedarfsausweis wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) empfohlen. Der Energiekennwert wird unter Berücksichtigung des Gebäudezustandes ermittelt. Der Bedarfsausweis ist gesetzlich für alle Wohngebäude unabhängig vom Alter oder der Anzahl der Wohneinheiten zugelassen. |
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3. Verbrauchsausweis - Nichtwohngebäude ab 45,00 Euro |
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Der Verbrauchsausweis ist gesetzlich für alle Nichtwohngebäude unabhängig vom Alter des Gebäudes zugelassen. Sie verwenden dazu das anliegende Formular. Es sind Verbrauchsangaben für die Heizung sowie den Stromverbrauch jeweils über einen Zeitraum von drei Heizperioden erforderlich.
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4. Bedarfsausweis - Nichtwohngebäude |
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Selbstverständlich erstellen wir auch Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude nach DIN 18599. Dazu ist für die Datenaufnahme in der Regel immer ein Ortstermin erforderlich. Gerne unterbreiten wir Ihnen umgehend ein Komplettangebot. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. |
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